Preisanpassungen erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Die Billigkeit der Preisanpassung können Sie zivilgerichtlich überprüfen lassen. Über Preisanpassungen informieren wir Sie mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung in Textform (i.d.R. per Brief).
Werden Preisanpassungen vorgenommen, so haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitere Einzelheiten zu Preisanpassungen entnehmen Sie bitte den §§ 6, 8 AVB. Für Verträge mit Preisgarantie gelten vorrangig die Vereinbarungen auf dem jeweiligen Auftragsformular.